Allgemeine Lieferbedingungen der Hansaton Akustik GmbH
Stand: 1. April 2021
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Diese Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Hansaton Akustik GmbH im unternehmerischen Geschäftsverkehr. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
§ 2 Preise und Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer maßgebend. Für jede Lieferung wird ein Pauschalbetrag für Verpackung, Transport und Transportversicherung gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
- Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Fall von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn diese vorbehaltlos eingelöst worden sind.
- Der Besteller kann uns gegenüber nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
- Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, sofern sein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.
- Für den Fall, dass wir vorleistungspflichtig sind, können wir die uns obliegende Leistung verweigern, wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, dass der Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet wird. Wir können eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Zug um Zug nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf der Frist können wir vom Vertrag zurücktreten.
- Der Besteller räumt uns das Recht ein, Rechnungen in elektronischer Form gemäß der gesetzlichen Anforderungen zu versenden.
§ 3 Versand, Gefahrübergang und Lieferzeit
- Mit der Übergabe an den ersten Spediteur geht die Gefahr auf den Besteller über. Die Versandart bleibt uns überlassen. Wir versichern die Sendung gegen Transportschäden und Verlust. Zur Wahrung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Transportversicherer müssen uns Schäden und Verluste unter Beifügung eines Schadensprotokolls des Transportunternehmens innerhalb von 2 Tagen nach Annahme der Sendung gemeldet werden.
- Voraussetzung für die Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit ist die rechtzeitige Erfüllung der vom Besteller übernommenen Vertragspflichten. Die vereinbarte Lieferzeit ist sodann eingehalten, wenn wir die Ware rechtzeitig an den ersten Spediteur übergeben haben.
- Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände oder Ereignisse, die von uns nicht beherrschbar sind und die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, berechtigen uns zur entsprechenden Verschiebung des Liefertermins. Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich von derartigen Umständen zu unterrichten, wenn wir hiervon Kenntnis erlangen. Ist eine verzögerte Leistungserbringung aufgrund der vorgenannten Ereignisse für eine Partei unzumutbar, ist diese Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Für Teillieferungen können wir Teilrechnungen ausstellen. Für jede Teillieferung laufen die Zahlungsfristen gesondert.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Die Bearbeitung oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit in fremdem Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zu.
Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, überträgt er uns schon jetzt das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung und verwahrt diese mit kaufmännischer Sorgfalt für uns. - Der Besteller, dem die Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur dann gestattet ist, wenn die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht, tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung, gleich ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder Verbindung oder Vermischung unserer Ware mit anderen Waren erfolgt, hiermit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Im Falle der Weiterveräußerung unserer Ware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung oder der Weiterveräußerung der durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstandenen neuen Sache wird die Forderung gegen den Abnehmer des Bestellers in Höhe des Rechnungswertes unserer verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Ware abgetreten oder nur in Höhe des Betrages, der unserem Anteil am Miteigentum entspricht, falls dieser niedriger ist. Das gilt auch im Falle der Veräußerung, nachdem unsere Ware durch Verbindung, Verarbeitung oder Vermischung mit anderen uns nicht gehörenden Sachen wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache geworden ist. Der Besteller wird von uns mit dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Kosten der Einziehung gehen zu Lasten des Bestellers.
- Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über.
- Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
§ 5 Kommission
Erhält der Besteller von uns Kommissionsware zur Verfügung gestellt, so tritt er bereits jetzt die Forderung aus dem Ausführungsgeschäft im Voraus an uns ab. Sein Recht zur Vorwegbefriedigung gemäß den §§ 397,399 HGB bleibt hiervon unberührt. Wir nehmen die Abtretung an.
§ 6 Garantie
Die Hansaton Akustik GmbH gewährt für die von ihr gelieferten und durch einen zugelassenen Vertragshändler an einen Endverbraucher abgegebenen Produkte eine Herstellergarantie zu Gunsten des Endverbrauchers. Die Herstellergarantie wird auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen gewährt:
- Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab Übergabe an den Endverbraucher bzw. max. 15 Monate (bei IdO-Geräten) sowie 18 Monate (bei HdO-Geräten/Faceplates) ab Hansaton-Lieferscheindatum.
- Die Hansaton-Garantie ist nur dann gültig, wenn ein zugelassener Vertragshändler die Garantiekarte beim Kauf vollständig ausgefüllt hat.
- Die Hansaton-Garantie erstreckt sich auf Herstellungs- und Materialfehler am Hörgerät selbst, nicht jedoch auf Zubehör wie Batterien, Schläuche, Ohrpass-Stücke oder externe Hörer. Die Garantieleistungen sind auf die kostenfreie Reparatur des Hörgeräts beschränkt.
- Keine Garantieansprüche bestehen bei Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder Pflege, chemischer Einflüsse, Eintauchen in Wasser oder Überbeanspruchung entstanden sind. Bei Schäden, die durch Dritte oder nicht autorisierte Servicestellen verursacht werden, erlischt die Garantie. Diese Garantie umfasst nicht die Serviceleistungen, die von einem Hörakustiker ausgeführt werden.
- Die Hansaton-Garantie lässt etwaige gesetzliche oder vertragliche Gewährleistungsansprüche unberührt. Jegliche Garantieansprüche gegenüber der Hansaton Akustik GmbH erlöschen, wenn der Vertragshändler unsachgemäß oder ein unbefugter Dritter ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis der Hansaton Akustik GmbH einen Eingriff an dem Gerät vornimmt.
§ 7 Sachmängel
- Ist der Liefergegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, leisten wir für die von uns gelieferten fabrikneuen Erzeugnisse Gewähr. Die Gewähr erfolgt in der Weise, dass wir die Erzeugnisse, die zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs Material- und Herstellungsfehler aufweisen, nach unserer Wahl kostenlos Instand setzen oder ersetzen.
- Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, einem unserer Beauftragten zur Besichtigung bereit zu halten. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung schließt die Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus, es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass die fehlende Besichtigungsmöglichkeit keine Auswirkungen auf unsere Möglichkeit zur Mängelbeseitigung hatte.
- Für von Dritten erbrachte Leistungen wie IdO-Schalen-Herstellung und Zusammenbau von Custom-Hörgeräten übernimmt die Hansaton Akustik GmbH keine Gewährleistung. Jegliche Gewährleistungsansprüche uns gegenüber erlöschen, wenn der Vertragshändler unsachgemäß oder ein unbefugter Dritter ohne unser ausdrückliches schriftliches Einverständnis einen Eingriff an dem Gerät vornimmt es sei denn, der Besteller kann nachweisen, dass dieser unbefugte Eingriff nicht zur einer Verschlechterung des Gerätes geführt hat. Für Ex-Hörer verzichtet der Besteller auf alle Ansprüche wegen versteckter Mängel; im Gegenzug gewähren wir einen Sonderrabatt in Höhe von 40% auf den Listenpreis.
- Bei Faceplates entfällt die Gewährleistung bei jeder Veränderung die durch Dritte vorgenommen wurde und bei jeder Beschädigung durch Fremdeinwirkung.
- Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt vom Tage des Gefahrübergangs an 12 Monate. Mangelbasierende Schadensersatzansprüche wegen grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (s. Ziffer 10) werden hierdurch nicht beschränkt. Auch Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder nach Produkthaftungsrecht werden hierdurch nicht berührt. Eben so wenig beschränkt werden die Rückgriffansprüche des Bestellers.
§ 8 Rechtsmängel
- Die Lieferung ist nur in Deutschland frei von Schutzrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen. Sollte ein Dritter wegen der Lieferung gegen den Besteller berechtigte Ansprüche aus Schutzrechten geltend machen, so haften wir innerhalb der in § 7 Abs. 5 genannten Frist, indem wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten ein Benutzungsrecht erwirken oder die gelieferten Erzeugnisse ändern oder durch Schutzrechtsfreie ersetzen. Ist uns dies nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Besteller die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte zu. Im Übrigen richten sich Schadensersatzansprüche des Bestellers nach § 10.
- Die genannten Verpflichtungen bestehen nur, wenn die Ansprüche des Dritten wegen der gelieferten Erzeugnisse selbst erhoben sind, der Besteller uns über Ansprüche Dritter unverzüglich nach deren Geltendmachung schriftlich verständigt. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gilt § 6 entsprechend. Weitergehende oder andere Ansprüche des Bestellers wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.
§ 9 Rückgriffanspruch
- Im Falle eines vom Endkunden behaupteten Mangels wird der Besteller den Endkunden auf unsere Herstellergarantie verweisen und das Gerät zur Beurteilung des tatsächlichen Vorliegens eines Mangels unverzüglich zu uns schicken.
- Anstelle des Aufwendungsersatzanspruches nach § 478 Abs. 2 BGB räumen wir dem Besteller das Recht ein, zu verlangen, dass wir die Nacherfüllung selbst besorgen. Die Nacherfüllung erfolgt kostenlos, sodass dem Besteller keine Aufwendungen entstehen.
- Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
§ 10 Sonstige Schadenersatzansprüche
- Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadenersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht vor. Unter einer wesentlichen Vertragspflicht in diesem Sinne ist jede Pflicht gemeint, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.
- Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse gelten weiter nicht für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen nationalen Umsetzungen der Europäischen Produkthaftrichtlinie.
- Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 11 Software
- Stellen wir mit unseren Erzeugnissen Software zur Verfügung, so wird dem Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen.
- Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte – ausgenommen vom Besteller autorisierte Betreiber -weitergegeben werden. Der Besteller darf Programme nicht zurückentwickeln oder -übersetzen und keine Programmteile herauslösen, sofern dies nicht gesetzlich erlaubt ist.
- Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Erzeugnissen zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Besteller gelieferten Erzeugnissen durch Software erfolgen gegen Berechnung. Wenn der Besteller selbst oder in seinem Auftrag Dritte Service-Arbeiten an den Erzeugnissen durchführen lässt, bedarf es wegen unserer Nutzungsrechte an der Service- Software zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen laufendes Entgelt.
§ 12 Reparaturbedingungen (außerhalb der Garantie oder Gewährleistung)
Reparaturen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste pauschal berechnet. Die Kosten und Versandrisiken für Ein- und Rücksendungen von Reparaturgeräten sowie die Verpackungskosten sind vom Besteller zu tragen.
- Reparaturmängel müssen schriftlich uns gegenüber gerügt werden und sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort zulässig.
- Sofern in der Produktinformation keine Fristen festgelegt sind, halten wir Ersatz für Verschleißteile und häufig zur Instandsetzung nachgefragte Teile (Ersatzteile) für einen angemessenen Zeitraum verfügbar, sofern nicht in besonderen Fällen unsere Bezugsquelle ausfällt. Als Ersatzteile können wir auch geprüfte Gebrauchtteile oder andere funktionserhaltende Lösungen anbieten.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist, soweit der Besteller Kaufmann ist, unser Verwaltungssitz in Fellbach. Wir haben jedoch das Recht, den Besteller auch an dessen Sitz zu verklagen.
- Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches materielles Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 14 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Verhältnis der Parteien und bei Garantieansprüchen von Verbrauchern gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Sofern der Besteller im Übrigen personenbezogene Daten von Verbrauchern an uns übermittelt, versichert der Besteller die Rechtmäßigkeit der Übermittlung sowie dass er betroffene Personen hierüber gem. Art. 13 DS-GVO informiert hat, insbesondere über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten.
- Sofern der Besteller besondere Kategorien personenbezogener Daten i.S.d Art. 9 Abs. 1 DS-GVO von Verbrauchern an uns übermittelt, versichert der Besteller die Rechtmäßigkeit dieser Übermittlung gem. Art. 9 Abs. 2 DS-GVO.
- Der Besteller verpflichtet sich, nur solche personenbezogenen Daten zu übermitteln, welche für die Erreichung des Zwecks angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sind (Grundsatz der Datenminimierung).
- Auf erstes Anfordern weist der Besteller die einschlägige Rechtsgrundlage der Übermittlung personenbezogener Daten von Verbrauchern nach (z.B. dessen Einwilligung). Sollte eine solche Rechtsgrundlage nicht vorliegen, stellt der Besteller uns von hieraus resultierenden Ansprüchen Dritter, auch solche zuständiger Behörden, frei.